Strafrecht
„Strafverteidigung ist Kampf, solange es um die Frage der Schuld oder Unschuld des Mandanten geht. Steht die Schuld außer Streit, ist Strafverteidigung die Kunst des Möglichen.“
(Hans Dahs, in: Handbuch des Strafverteidigers)
Tel.: 0234 / 966 489 28
„Strafverteidigung ist Kampf, solange es um die Frage der Schuld oder Unschuld des Mandanten geht. Steht die Schuld außer Streit, ist Strafverteidigung die Kunst des Möglichen.“
(Hans Dahs, in: Handbuch des Strafverteidigers)
Die Strafverteidigung ist unsere Leidenschaft.
In keinem anderen Rechtsgebiet zeigen sich die Übermacht des Staates und die Grenzen rechtsstaatlicher Garantien so deutlich wie hier.
Jeder, der schon einmal mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert war, weiß, in welch emotional belastender Ausnahmesituation man sich befindet.
Neben persönlichen Grundrechtseingriffen, etwa im Falle von Wohnungsdurchsuchungen und Untersuchungshaftanordnungen, hat ein Strafverfahren unter Umständen auch unmittelbare Auswirkungen auf das familiäre, soziale und berufliche Umfeld des Betroffenen.
Existenzängste, die Ungewissheit über den Ausgang des Falles oder auch nur der Überraschungsmoment, überhaupt Beschuldigter einer Straftat zu sein, trüben die Sicht auf die Dinge und verleiten zu vorschnellen Entscheidungen und unbedachten Äußerungen, wo eigentlich ein rationales Vorgehen erforderlich wäre.
Umso wichtiger ist es, sich in derartigen Ausnahmesituationen so frühzeitig wie möglich eines fachkundigen und auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsbeistandes zu bedienen. Tätigen Sie keine Aussage, ohne vorher mit einem Strafverteidiger Ihres Vertrauens Rücksprache gehalten zu haben und bevor dieser Einsicht in Ihre Ermittlungsakte erwirkt hat!
Mit unserem Fachwissen unterstützen und vertreten wie Sie bundesweit in allen Verfahrensstadien, vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis hin zu etwaigen Rechtsmittelverfahren, wie der Berufung oder Revision.
Gerne vertreten wir Sie auch im Rahmen des Straf- oder Maßregelvollzugs und überprüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeverfahrens.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, insbesondere diejenigen Menschen mit unserem Fachwissen zu unterstützen, die aufgrund ihres individuellen oder gesellschaftlichen Status einer besonderen rechtlichen Betreuung und Unterstützung bedürfen, wie etwa Jugendliche, psychisch erkrankte Personen, suchtmittelabhängige Personen oder Migranten.
So wissen wir aufgrund unserer Spezialisierung in den Bereichen des Straf- und Migrationsrechts um die ausländerrechtlichen Probleme und Konsequenzen im Nachgang eines Strafverfahrens und im Rahmen des Straf- und Maßregelvollzugs und können unsere Verteidigung daher von Beginn an optimal auf diese speziellen Bedürfnisse ausrichten.
Rechtsanwältin Stremlau verfügt überdies über besonderes Fachwissen im Bereich der Aussagepsychologie. Dieses Fachwissen wird insbesondere in solchen strafrechtlichen Deliktsbereichen benötigt, in denen es typischerweise an objektiven Beweismitteln fehlt und die Frage von Schuld oder Unschuld, Einstellung oder Anklage, Freispruch oder Verurteilung, letztlich allein durch die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der entsprechenden Belastungsaussage aufgeklärt werden kann. Derartige „Aussage-gegen-Aussage“ – Konstellationen, in denen also die Belastungsaussage gegen die bestreite Aussage des Mandanten steht, finden sich vor allem im Bereich des Sexualstrafrechts. Insbesondere beim Vorwurf der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen kommt es vermehrt zu bewussten oder unbewussten Falschaussagen, die es im Rahmen des Strafverfahrens, oftmals unter Zuhilfenahme eines fachlichen Gutachters, aufzudecken gilt. Eine effektive Strafverteidigung im Bereich der Sexualdelikte ist folglich ohne fundiertes Wissen in diesem speziellen Bereich der Rechtspsychologie unmöglich.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus unseren strafrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkten:
Neben der Strafverteidigung als solcher stehen wir Ihnen darüber hinaus (insbesondere mit unserer Expertise im Bereich der Aussagepsychologie) auch als Beistand im Rahmen einer Nebenklage oder als Zeugenbeistand zur Verfügung.